Die Medtron AG stellt einen geschützten Meldekanal für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes bereit. Das Hinweisgebersystem wird technisch über die geschützte Meldeplattform der AD-PART-Unternehmensgruppe bereitgestellt. Die Plattform kann auch anonym genutzt werden. Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt. Zugriff hat lediglich die damit beauftragten Rechtsanwälte der W+ST. Nach Eingang eines Hinweises erfolgt eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen, sofern ein Kommunikationsweg besteht. Eine Rückmeldung zu geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen erfolgt spätestens innerhalb von drei Monaten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das Hinweisgebersystem ist kein allgemeiner Beschwerdekanal für operative Alltagsprobleme, Gehaltsfragen oder normale Teamkonflikte ohne Rechtsbezug. Solche Themen sollten weiterhin über die bekannten Führungs-, HR- oder Fachprozesse geklärt werden.
Mit Klick auf den folgenden Link werden Sie zur geschützten Meldeplattform der AD-PART-Unternehmensgruppe weitergeleitet. Diese Plattform wird für die Entgegennahme von Hinweisen mit Bezug zur Medtron AG genutzt. Sie verlassen hiermit die Website der Medtron AG. Die Bearbeitung Ihres Hinweises erfolgt weiterhin nach dem Hinweisgeberverfahren der Medtron AG und unter Wahrung der Vertraulichkeit.