Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gibt es in Deutschland drei zentrale, dauerhaft eingerichtete staatliche externe Meldestellen.
Die zentrale externe Meldestelle des Bundes
Ort: Angesiedelt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
Zuständigkeit: Sie ist die allgemeine Anlaufstelle für alle Meldungen, sofern keine spezialisierte Meldestelle zuständig ist.
Die externen Meldestellen der Länder
Ort: Eingerichtet durch die jeweiligen Bundesländer.
Zuständigkeit: Für Meldungen, die den Zuständigkeitsbereich der Landesverwaltung oder der jeweiligen Kommunen betreffen.
Spezialisierte externe Meldestellen des Bundes
Finanzdienstleistungen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Verstöße im Finanz-, Banken- und Versicherungssektor.
Kartellrecht: Das Bundeskartellamt (BKartA) für Meldungen zu wettbewerbsbeschränkenden Praktiken und Marktmanipulationen.